Leichtes Wohnen & Vorschriften : Leben in einem Tiny House in Frankreich

Die französischen Vorschriften für Tiny Houses, Lodges und Gartenstudios.

Das ALUR-Gesetz: Französisches Gesetz und Regelungen für Tiny Houses.

In Frankreich und Europa sind Tiny Houses immer beliebter geworden. Weil diese Art des Wohnens sowohl umweltfreundlich als auch energiesparend und ökologisch ist. Vor allem aber, weil sie heute als Hauptwohnsitz zugelassen ist. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen die Vorschriften für Tiny Houses in Frankreich.

Denn das ALUR-Gesetz (Accès au Logement et un Urbanisme Rénové - Loi ALUR: tout qu'il faut savoir en 4 points (legalplace.fr)) oder Loi Duflot II, erleichtert seit 2015 den Zugang zu Wohnraum in Frankreich, insbesondere was die Ansiedlung neuer Wohnformen betrifft. Es zielt darauf ab, alle alternativen Wohnmodelle zu berücksichtigen und leichte und mobile Behausungen wie Dauerwohnungen zu behandeln.

Es ist zu beachten, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine mobile oder demontierbare Unterkunft als solche anerkannt werden kann.

  • Die Unterkunft muss demontierbar sein, und kein Teil, aus dem sie innen oder außen besteht, darf unverrückbar sein.

  • Der Auf- und Abbau muss möglich sein und ohne den Einsatz von schwerem Gerät erfolgen.

  • Die Anschlüsse an die öffentlichen Wasser-, Strom- und Abwassernetze dürfen die Haushalte der Kommunalverwaltungen nicht belasten.

  • Der Nutzer des Wohnraums muss für Sauberkeit, Gesundheit und Instandhaltung sorgen, um Brände zu vermeiden.

 

Vorschriften für Tiny Houses: Alles wissen!

Parken und Baugenehmigung für ein Tiny House

Was die Parkvorschriften betrifft, so kann Ihr Tiny House auf einem Privatgrundstück oder einer landwirtschaftlichen Fläche stehen. Allerdings müssen einige Regeln beachtet werden:

- Für jede Installation, deren Dauer 3 Monate pro Jahr überschreitet und deren Grundfläche 20 m² (ohne Zwischengeschoss) nicht überschreitet, ist eine vorherige Bauanmeldung im Rathaus erforderlich (Code de l'Urbanisme). Sie können das Formular CERFA13404 unter diesem Link herunterladen.

- Wenn die Grundfläche Ihres Tiny House mehr als 20 m² beträgt, benötigen Sie einen Antrag auf eine Baugenehmigung.

Gebiete, in denen das Parken verboten ist :

- In "strengen" landwirtschaftlichen A-Gebieten und in Naturschutzgebieten der PLUs ;

- In Gebieten, in denen das isoliert praktizierte Campen und die Einrichtung von Campingplätzen verboten sind;

- Wälder, Forste und Parks, die durch einen PLU oder POS als zu erhaltende Waldflächen eingestuft wurden. Dies gilt auch für Wälder, die in Anwendung von Titel I des Buches IV des Forstgesetzes klassifiziert wurden.

Sie können Ihren Tiny jedoch auch auf nicht bebaubaren Flächen parken, die als " Pastilles " bezeichnet werden. Die lokalen Stadtentwicklungspläne (PLU) der Gemeinden sehen die Abgrenzung dieser besonderen Zonen vor.

Bevor Sie Ihr Tiny-House-Projekt in Angriff nehmen, sollten Sie sich den PLU Ihrer Gemeinde ansehen.

Um zu erfahren, welche Städte tolerant sind und leichte Behausungen akzeptieren, können Sie hier klicken.

Umzug eines Tiny House in Frankreich

Bei der Fortbewegung gelten Tiny Houses als Wohnwagen, wenn ihre Abmessungen eine Breite von 2,55 m, eine Höhe von 4,50 m und ein Gewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Darüber hinaus spricht man von einem außergewöhnlichen Konvoi.

Es gibt verschiedene Führerscheine, die sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht richten, das das Gewicht des Mini-Hauses und des Zugfahrzeugs zusammenfasst.

- Ein zulässiges Gesamtgewicht von Fahrzeug + Anhänger bis zu 3500 kg: Führerschein B

- Ein zGG Fahrzeug + Anhänger von mehr als 3500 kg und weniger als 4250 kg: Führerschein B und eine B96-Schulung.

- Bei einem zGG Fahrzeug + Anhänger über 4250 kg: Führerschein BE.

Quelle: öffentlicher Dienst.

Für unsere Tiny-House-Modelle ist ein BE-Führerschein erforderlich.

 

Wie kann ich mein Tiny House versichern?

Das Tiny House ist gleichzeitig eine Wohnung und ein Anhänger. Das bedeutet, dass Sie zwei Arten von Versicherungsverträgen abschließen müssen.

Der Anhänger Ihres Tiny Houses muss angemeldet und versichert sein, wenn Sie auf die Straße gehen.

Beim Parken muss er mit einer Wohngebäudeversicherung oder einer Wohngebäudeversicherung des Typs Mobilheim versichert werden.

 

Tiny House und Steuern in Frankreich

Ein Haus auf Rädern hat einen besonderen Steuerstatus. Aus diesem Grund müssen wir keine Wohn - oder Grundsteuer zahlen (außer für das Grundstück, wenn Sie Eigentümer sind).

Sie müssen jedoch eine jährliche Steuer von ca. 150 € entrichten, wie sie z. B. auch für Wohnwagen fällig wird.

Wenn Sie eine Baugenehmigung einreichen oder eine Bauvoranfrage stellen , wird außerdem eine Raumordnungssteuer fällig, deren Höhe von der Gemeinde festgelegt wird. Weitere Informationen zu dieser Steuer finden Sie auf der Website der Regierung, die Sie hier anklicken können.

Die Steuer auf mobile Wohnsitze wurde am1. Oktober 2019 abgeschafft. Sie mussten diese Steuer zahlen, wenn Sie am 1. Oktober des Steuerjahres Eigentümer eines mobilen Landwohnsitzes waren und diesen als Hauptwohnsitz bewohnten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des öffentlichen Dienstes hier.

 

Regelung für Lodges und Gartenstudios mit 20m² Wohnfläche

 

Ein Studio oder eine Lodge aus Holz auf einer unberührten Parzelle.

Um ein Gartenstudio oder eine Holzhütte mit einer Fläche von 20m² zu bauen, müssen Sie gemäß dem Städtebaugesetz bei Ihrer Stadtverwaltung eine vorherige Bauanmeldung einreichen. Die Akte besteht aus einem Erklärungsformular CERFA13404 und den für die Erstellung der Akte erforderlichen Belegen.

Anschließend müssen Sie die vollständigen Unterlagen bei der Gemeinde des Grundstücks abgeben oder per Einschreiben mit Rückschein einsenden. Die Prüfung Ihres Antrags dauert von Datum zu Datum einen Monat.

Wenn die Verwaltung Ihnen nicht innerhalb eines Monats nach dem Versand oder der Einreichung der Bauanzeige antwortet, gilt ihr Schweigen als stillschweigende Genehmigung.

Während der gesamten Dauer der Arbeiten müssen Sie die Empfangsbestätigung über die Einreichung der Voranmeldung mit dem Stempel des Bürgermeisteramts aushängen, der das Datum der Einreichung der Bauanmeldung bestätigt.

 

Ein bewohnbares Holzchalet auf einem Grundstück, auf dem bereits ein Einfamilienhaus steht, oder als Anbau an ein Gewerbeobjekt.

Wenn Sie einen 20 m² großen Anbau an Ihr Wohnhaus hinzufügen möchten, gelten ähnliche Vorschriften: eine einfache vorherige Bauanmeldung.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit dem Stadtplanungsamt Ihrer Gemeinde in Verbindung zu setzen. Es ist möglich, dass die Stadtverwaltung einen weiteren Anbau ablehnt.

 

Mehrere Holzstudios von 20m² auf demselben Grundstück.

Entweder mehrere Strukturen mit einer Fläche von mehr als 20m2 auf demselben Grundstück. Dann müssen Sie eine Baugenehmigung einreichen. Die Modalitäten unterscheiden sich jedoch je nach Wohnfläche.

Wenn die bestehende Bodenfläche (Wohnfläche) zuzüglich der bebauten Bodenfläche (Holzchalets, Lodges, Studios) 150m2 oder weniger beträgt, ist nur eine Baugenehmigung erforderlich.

Wenn die gesamte auf demselben Grundstück zu deklarierende Grundfläche (Innenfläche) mehr als 150 m2 beträgt, ist eine Baugenehmigung erforderlich, die von einem Architekten DPLG (Diplômé par le Gouvernement) oder HMONP (Habilitation à la maîtrise d'œuvre en son nom propre) erstellt und bestätigt werden muss.

 

Gartenstudio und Steuern

Alle Gartenstudios oder Holzchalets müssen eine Raumordnungssteuer (taxe d'aménagement) entrichten, d. h. eine Steuer auf Gartenhäuser. Weitere Informationen zur Berechnung und zu den möglichen Befreiungen von der Raumordnungssteuer finden Sie auf der Website der Regierung, indem Sie hier klicken.

Sie wird bei der Einreichung Ihrer Baugenehmigung oder bei Ihrer Bauvoranmeldung erhoben.

Mit der folgenden Berechnungsformel lässt sich die Höhe der Raumordnungssteuer berechnen:

Fläche des Gartenhauses in m² x Pauschalwert x Von der Gebietskörperschaft festgelegter Satz.

Steht Ihr Gartenstudio auf einem Betonsockel oder anderen Fundamenten, die nicht bewegt werden sollen?

Dann müssen Sie die Grundsteuer zahlen.

Ihr Gartenstudio unterliegt auch der Wohnsteuer (taxe d'habitation).

Wohnsteuer | service-public.fr